Grabneuanlage

Die wichtigste Grundlage für ein auf längere Zeit gepflegtes Grab ist die Neuanlage.

Nach der Beisetzung verbleiben Kränze und Blumengestecke, mit denen Familienmitglieder, Freunde und Bekannte ihre Trauer und Anteilnahme ausgedrückt haben, am Grab. Die Haltbarkeit beträgt ca. ein bis zwei Wochen, abhängig von Jahreszeit und Blumenwahl. So lange sollten die Trauerspenden am Grab belassen werden.

Wenn der Blumenschmuck verwelkt und unansehnlich ist, wird das Grab abgeräumt und der vorhandene Erdaushub eingeebnet. Nun kann ein provisorischer Erdhügel in den erlaubten Grabmaßen angelegt werden. Er wird für einen Zeitraum bis zu einem halben Jahr angelegt. So haben die nach der Beisetzung entstehenden Hohlräume Zeit, sich zu setzen.

Im Herbst und Winter erfolgt häufig eine zusätzliche Abdeckung des Erdhügels mit Reisig oder Tannengrün. Je nach Saison kann das Provisorium auch mit Blumen über das ganze Grab oder mit kleineren Dekorationen verziert werden.

Die endgültige Neuanlage sollte frühestens nach drei Monaten Wartezeit durchgeführt werden, wenn sich das Grab gesenkt hat und der Grabstein vorhanden ist.

Bei der Wahl der Dauerbepflanzung berücksichtigen wir die Gestaltung des Grabsteins, die Grablage (sonnig/schattig), sowie die Vorlieben der/des Verstorbenen und der Hinterbliebenen.

Die Dauerbepflanzung mit Stauden und Kleingehölzen kann sich auf eine Grüneinfassung beschränken oder größere Teile des Grabs bedecken. Die Bepflanzung mit Bodendeckern und klein wachsenden Gehölzen als Hintergrund-/Rahmenbepflanzung sind ebenfalls möglich. Auf Wunsch werden Pflanzinseln berücksichtigt, die jahreszeitlich abwechslungsreich bepflanzt werden können.